Thüringer*innen legen Verfassungs­beschwerde ein

Das Verfassungsgericht in Thüringen hat im Sommer gegen das Parité-Gesetz geurteilt. Die Entscheidung war nicht einstimmig gefallen: In Sondervoten hatten drei der neun Richter*innen dargelegt, warum sie das Paritätsgesetz nicht grundsätzlich für verfassungswidrig halten. Es bliebt uneindeutig, es ist eine Abwägung, wir machen weiter. 

Mit dem Motto „Lassen Sie uns gemeinsam Geschichte schreiben!“ rufen unsere Kolleginnen aus Thüringen dazu auf, gemeinsam Beschwerde beim Bundesverfassungsgericht einzureichen. Es haben sich bereits mehr als 100 Personen aus fast allen Bundesländern gemeldet. Nun fehlen nur noch wir aus Brandenburg. Es entstehen keine Kosten!

Zur Info vom LFR Thüringen:

„In der letzten Woche haben wir darüber informierten, dass sich auf Initiative des Landesfrauenrates Thüringen e.V. fristgerecht Menschen gefunden haben, um gegen das Urteil des Thüringer Verfassungsgerichtshofes zum Paritätsgesetz Beschwerde beim Bundesverfassungsgericht einzulegen. 

Inzwischen besteht die Möglichkeit für alle wahlberechtigten Bundesbürger*innen, sich dieser Beschwerde anzuschließen, da alle unter dem Schutz des Grundgesetzes stehen. Sollten die Richter*innen des BVerfG dem Thüringer Urteil folgen, hätte Art. 3, Abs.2 des GG keine Bedeutung mehr in Thüringen und für alle, die sich – auch vorübergehend – im Freistaat aufhalten, gelte der Artikel nicht mehr. Dies gilt es zu verhindern! Somit rufen wir in historisch guter Tradition dazu auf, sich den Beschwerdeführenden anzuschließen.“ 

So geht es:

  1. Aufruf lesen
  2. Vollmacht ausgefüllt und unterschrieben im Original an den LFR schicken

Für keine Privatperson besteht ein finanzielles Risiko!


Das Urteil hat sicherlich Signalwirkung weit über Thüringen hinaus – deshalb rufen wir in Brandenburg dazu auf, unsere Kolleginnen in Thüringen bei ihrer Beschwerde zu unterstützen.

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