SPD, die LINKE und Bündnis 90 / die Grünen brachten am 27. Februar 2019 einen Zusatzantrag in die Bürgerschaft ein: Die Aufforderung an alle Parteien, sich für paritätische Wahllisten einzusetzen und Möglichkeiten eines Paritätsgesetzes zu diskutieren.
In dem Koalitionsvertrag zwischen SPD und Bündnis 90/Die Grünen (2020-2025) ist festgehalten:
„Die Koalitionspartner setzen sich das Ziel durch Gesetzesänderungen das Wahlrecht zur Bürgerschaft und zu den Bezirksversammlungen zu ändern, um jeden zweiten Platz der Wahlkreis-, Landes- und Bezirkslisten mit einer Frau zu besetzen. Kandidieren Personen mit dem Geschlechtseintrag divers oder Personen ohne geschlechtliche Zuordnung auf einem Platz wird die Alternierung für diesen Platz unterbrochen.“
Nach der Veröffentlichung der Ergebnisse des Bremer Gutachtens ist die Diskussion neu entstanden – GRÜNE sind weiter für ein Paritätsgesetz, die SPD zeigt sich zurückhaltender.
Laut Presseberichten wird diskutiert, ob statt eines Gesetzes ein Hinwirkungsgebot in die Präambel der Verfassung aufgenommen werden soll.