Die Bemühungen für ein paritätisches Wahlgesetz in Sachsen-Anhalt fanden u.a. in einem Prüfauftrag an die Landesregierung im Koalitionsvertrag von 2016 ihren Widerhall. Zur Umsetzung des Prüfauftrages veranstaltete das Ministerium für Justiz und Gleichstellung am 11. Dezember 2019 ein Wahlrechtsforum.
Ein Gesetzentwurf „zur Gewährleistung einer paritätischen Zusammensetzung der Verfassungsorgane des Landes Sachsen-Anhalt mit Frauen und Männern“ wurde am 28. Februar 2019 durch die Fraktion die LINKE eingebracht. Der Entwurf sieht Wahlkreis-Duos bei gleichzeitiger Halbierung der Wahlkreise vor. Am 16. August 2019 fand im Ausschuss für Recht, Verfassung und Gleichstellung eine öffentliche Anhörung zum Gesetzentwurf statt. An dieser hat sich der Landesfrauenrat Sachsen-Anhalt e.V. (LSA) mit einer gemeinsamen Stellungnahme beteiligt.
Der Vorstand des Landesfrauenrates hat im Nachgang beschlossen, zu diesem Thema eine eigene Publikation zu veröffentlichen, die unter anderem Auszüge aus der Anhörung enthält. Darüber hinaus kommen die Botschafter*innen für Gleichstellung (u.a. die Landtagspräsidentin, Vertreter*innen der demokratischen Parteien) und weitere Akteur*innen zu Wort. Aktuell (10/2020) liegt dem Kabinett ein Rechtsgutachten zur Umsetzung eines Landeswahlgesetzes mit Regelungen zur Parität vor.
Im aktuellen Koalitionsvertrag (2021-2026) haben sich die Parteien SPD, CDU und FDP auf eine juristische und gesellschaftliche Debatte zum Thema Parität verständigt. Es heißt:
„Die Koalitionspartner bekennen sich zudem zur Förderung der paritätischen Beteiligung von Frauen und Männern auf allen politischen Ebenen. Hierzu werden wir in eine breite juristische und gesellschaftliche Debatte eintreten. Im Rahmen der Änderung des Kommunalverfassungsgesetzes (KVG) wollen wir die Akzeptanz und die Rahmenbedingungen für die politische und gesellschaftliche Teilhabe weiter verbessern, zum Beispiel die Durchführung digitaler Sitzungen, hybride Sitzungsformate, familienfreundlichere Sitzungszeiten sowie Kinderbetreuung.“ (S. 100)
Ein Rechtsgutachten zu Paritäts-Regelungen für die Landesebene empfiehlt andere Maßnahmen wie Soll-Vorschriften mit appellativem Charakter, Motivation der Wähler*innen, Motivation der Parteien durch Sanktionen/Auflagen, Besetzung von Ausschüssen (Änderung der GO des Landtags).