Das Brandenburgische Landesverfassungsgericht hat heute einstimmig das Parité-Gesetz gekippt. Das Gesetz zur quotierten Regelung der Wahllistenplätze, das 2019 vom Brandenburgischen Landtag beschlossen wurde, ist aus verschiedenen Gründen nicht verfassungskonform. Die Bewegung für Parität in Brandenburg und darüber hinaus ist groß. Auch das negative Urteil ist ein Schritt auf dem Weg zu Parität auf allen Ebenen, denn Berlin und andere Bundesländer können davon lernen.
Die Unterstützer*innen vor dem Landesverfassungsgericht waren mit weißen Schals und Masken gut zu erkennen. Die Farbe Weiß symbolisierte vor 100 Jahren den Kampf um das Frauenwahlrecht. Die Enttäuschung ist groß, aber der Mut zu neuen Wegen für Geschlechtergerechtigkeit ist da! Der Frauenpolitische Rat Land Brandenburg e.V. (FPR) akzeptiert die Urteilsbegründung und wird sie in den nächsten Tagen gründlich gemeinsam auswerten.
Verena Letsch, FPR Pressesprecherin: „Unser Einsatz für Parität hat sich damit nicht erledigt. Jetzt kommt es darauf an, dass wir uns sehr genau die Begründung ansehen. Was genau das Landesverfassungsgericht zu ihrem Urteil bewogen hat, müssen wir prüfen. Wir akzeptieren die Entscheidung des Gerichts. Die gefällt uns nicht, aber so ist es.Ein Jahrhundert nach dem Sieg des Frauenwahlrechts ist die paritätische Besetzung der Parlamente noch keine Realität, es muss was passieren. Wir hoffen, dass sich die Parlamentarier*innen mit diesem Urteil nicht begnügen. Und: Neue Wege sind möglich.“
Wie geht es weiter? Die schwindende Anzahl von Frauen auf allen politischen Ebenen macht eine gesetzliche Quotierung notwendig. Der FPR wird neue Wege finden. Auch der Koalitionsvertrag weckt Mut: „Die Koalition bekennt sich zur Förderung der paritätischen Beteiligung von Frauen und Männern auf allen politischen Ebenen.“ (Koalitionsvertrag, S. 48, Z.2502f.)
Für Rückfragen steht Ihnen unsere Pressesprecherin Verena Letsch gerne zur Verfügung!