Es ist die AfD-Fraktion im noch jungen 7. Brandenburger Landtag, die in der 4. Plenardebatte die Aufhebung des Paritätsgesetzes verlangt. Warum? In ihrer offiziellen Begründung versteckt sich die AfD-Fraktion hinter der Maske der Verfassungswidrigkeit. Die wahren Gründe, weshalb sie dieses Gesetz nicht will, sind jedoch offenkundig: Die AfD hält am überholten Rollenbild der Frau, die Haus und Hof hütet, fest. Sie lehnt Maßnahmen zur Frauenförderung konsequent ab, auch parteiintern. Selbst die Gründung von parteiinternen Frauenorganisationen ist per Satzung explizit ausgeschlossen.
Es bleibt außerdem festzuhalten, dass nicht die AfD über die rechtliche Bewertung eines Gesetzes, geschweige denn des Paritätsgesetzes, entscheidet. Dafür ist allein das (Brandenburger) Verfassungsgericht zuständig.
Die Verabschiedung des Paritätsgesetzes war ein Meilenstein – nicht nur für Brandenburg, sondern für die gesamte Bundesrepublik. Die Brandenburger Parlamentarier*innen haben sich am 31. Januar 2019 für eine gleichberechtigte Berücksichtigung von Frauen und Männern auf den Wahllisten entschieden. Ein notwendiger Schritt, denn Frauen stellen mehr als die Hälfte der Bevölkerung dar, sind aber noch immer nicht zur Hälfte in den Parlamenten vertreten. Die Frauen wollten mehr: die Berücksichtigung der Direktkandidierenden und der kommunalen Ebene, denn hier ist der Mangel an Frauen besonders hoch. Das Paritätsgesetz gilt jedoch (vorerst) nur für die Kandidat*innenlisten der Parteien zur Landtagswahl. Damit ist immerhin ein erster Schritt getan.