Mündliche Verhandlung des Parité-Gesetzes am Verfassungsgericht Brandenburg
20. August 2020 (ca. 10 bis 19 Uhr)
Dr. Uta Kletzing & Verena Letsch (Paritätsteam des Frauenpolitischen Rates)
Das Parité-Gesetz wurde am 31. Januar 2019 vom Brandenburgischen Landtag verabschiedet. Die damalige rot-rote Landtagsmehrheit zeigte gemeinsam mit der damaligen Oppositionsfraktion Bündnis 90/Die Grünen (welche die Parité-Gesetzgebung initiiert hatte) den in Brandenburg vorhandenen politischen Willen, endlich wirksame – sprich: gesetzliche – Maßnahmen für einen geschlechterparitätischen Landtag zu ergreifen.
Parité-Gesetze, so auch das Brandenburgische, galten von Anfang an als rechtlich umstritten. Das war dem Landtag bei seiner Entscheidung sehr bewusst. Der damalige Brandenburgische Innenminister Karl-Heinz Schröter sagte einige Minuten vor der Abstimmung am 31.01.19: „Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf betritt das Land Brandenburg Neuland. […] Ein solches Pioniervorhaben ist selbstverständlich nie ganz ohne Risiko.“
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