Auch dieses Urteil ist nicht nachvollziehbar. Es argumentiert ausschließlich mit dem Gleichstellungsauftrag der Landesverfassung, der nicht auf das Parlament bezogen sei. Es kann nicht sein, dass die Freiheit der Parteien aus Artikel 21 und 38 des Grundgesetzes höherrangig eingestuft wird als der Gleichstellungsauftrag aus Artikel 3 Absatz 2 des Grundgesetzes.
Das Brandenburgische Landesverfassungsgericht hat heute einstimmig das Parité-Gesetz gekippt. Das Gesetz zur quotierten Regelung der Wahllistenplätze, das 2019 vom Brandenburgischen Landtag beschlossen wurde, ist aus verschiedenen Gründen nicht verfassungskonform. Die Bewegung für Parität in Brandenburg und darüber hinaus ist groß. Auch das negative Urteil ist ein Schritt auf dem Weg zu Parität auf allen Ebenen, denn Berlin und andere Bundesländer können davon lernen.
Die Unterstützer*innen vor dem Landesverfassungsgericht waren mit weißen Schals und Masken gut zu erkennen. Die Farbe Weiß symbolisierte vor 100 Jahren den Kampf um das Frauenwahlrecht. Die Enttäuschung ist groß, aber der Mut zu neuen Wegen für Geschlechtergerechtigkeit ist da! Der Frauenpolitische Rat Land Brandenburg e.V. (FPR) akzeptiert die Urteilsbegründung und wird sie in den nächsten Tagen gründlich gemeinsam auswerten.
Das am 01. Januar 2020 in Kraft getretene Thüringer Paritätsgesetz wurde heute vom Thüringer Verfassungsgerichtshof gekippt. Das Votum fiel nicht einstimmig aus. In Brandenburg wird das Verfassungsgericht am 20. August verhandelt. Das Grundgesetz der Bundesrepublik schreibt die Gleichberechtigung von Männern und Frauen vor und verpflichtet den Staat dazu, die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung zu fördern – dazu bedarf es strukturelle Maßnahmen.
Die Entscheidung des Thüringer Verfassungsgerichts wurde bundesweit mit Spannung erwartet – das Gesetz wurde gekippt. Wir bedauern die Entscheidung und fordern weiter strukturelle Veränderungen. Geschlechtergerechtigkeit ist kein Selbstläufer. Quelle
Auf Bundesebene und in zahlreichen Bundesländern werden Gesetzesinitiativen zur Erhöhung des Frauenanteils in Parlamenten diskutiert. Seit einem Jahr gibt es in Brandenburg und Thüringen die ersten Paritätsgesetze in Deutschland. Gegen beide Gesetze wurde von den Parteien geklagt, die einen sehr geringen Frauenanteil in den Landtagen haben. Wir erwarten gespannt das erste Urteil aus Thüringen am 15. Juli und die mündliche Verhandlung in Brandenburg am 20. August. Politik und Zivilgesellschaft stehen hinter der Forderung nach Parität – das zeigen der Deutsche Frauenrat und die Konferenz der Landesfrauenräte mit der bundesweiten Fotokampagne „Wir brauchen Parität“.
„An der männlichen Dominanz bei Direktmandaten können Paritätsgesetze nichts ändern. Mannheimer Politikwissenschaftler empfehlen daher wirkungsvolle freiwillige Maßnahmen wie etwa kompensatorische Listen.„
Laut Tagesschau hat Annegret Kramp-Karrenbauer, Vorsitzende der CDU eine verbindliche Frauenquote für die Partei in die Diskussion gebracht. Frauen sollen bei der Vergabe von Mandaten und Parteiämtern bis 2023 gleichgestellt werden.
Im Video kommt auch die frauenpolitische Sprecherin der CDU Fraktion im brandenburgischen Landtag, Kristy Augustin, zu Wort und bekräftigt, dass es an der Zeit ist.