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Browser kann kein SVG anzeigen. 24 Nov

Neue Wege zur Parität

Stellungnahme zum Urteil des Brandenburgischen Landesverfassungsgerichts zum Parité-Gesetz

Frauenpolitischer Rat Land Brandenburg e.V. und Landesgleichstellungsbeauftragte Manuela Dörnenburg

Das Brandenburgische Landesverfassungsgericht hat am 23. Oktober 2020 das Parité-Gesetz gekippt. Das Gesetz zur quotierten Regelung der Wahllistenplätze, das 2019 vom Brandenburgischen Landtag beschlossen wurde, ist dementsprechend nicht verfassungsgemäß. Das Verfassungsgericht hat entschieden, dass man auf einfachgesetzlicher Ebene Grundrechte nicht durch Vorgaben zur Parität einschränken darf. Regelungen zur Herstellung einer gleichen Verteilung der Geschlechter im Parlament können nur in der Verfassung getroffen werden.

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Browser kann kein SVG anzeigen. 23 Nov

Brandenburger*innen legen Beschwerde gegen das Urteil des Landesverfassungsgerichts ein

Zwei ostdeutsche Bundesländer Brandenburg und Thüringen haben den Demokratieschub gewagt und fordern Parität in den Parlamenten. 
Werden Sie Teil einer historischen Bewegung!
Tragen Sie bei zum Erfolg eines längst überfälligen Gesetzes!
Helfen Sie mit, die Demokratie auf eine neue Stufe zu heben!

Rufen Sie wie die großartige US-amerikanische Verfassungsrichterin Ruth Bader Ginsburg: 

I dissent! – Ich widerspreche!

Ruth Bader Ginsburg, ehemalige Verfassungsrichterin Supreme Court, USA

Brandenburger*innen aus Politik und Zivilgesellschaft haben am 23. November 2020 Beschwerde beim Bundesverfassungsgericht zum Urteil des Parité-Gesetzes eingelegt.

Auch Sie können sich anschließen, indem Sie der Anwältin Prof. Silke Ruth Laskowksi die Vollmacht der Beschwerdeführung erteilen.

Hier finden Sie das Formular

Bitte füllen Sie das Vollmachtformular aus und senden dieses unterzeichnet per Post an die in der Vollmacht angegebene Privatadresse in Berlin. Kosten für die Vertretung entstehen niemandem.

Browser kann kein SVG anzeigen. 29 Okt

Reaktionen auf die Urteilsverkündung

Rita Süssmuth zum Paritätsgesetz: „Das Bundes­verfassungs­gericht ist gefragt“, Daniela Vates, Redaktionsnetzwerk Deutschland

Auch dieses Urteil ist nicht nachvollziehbar. Es argumentiert ausschließlich mit dem Gleichstellungsauftrag der Landesverfassung, der nicht auf das Parlament bezogen sei. Es kann nicht sein, dass die Freiheit der Parteien aus Artikel 21 und 38 des Grundgesetzes höherrangig eingestuft wird als der Gleichstellungsauftrag aus Artikel 3 Absatz 2 des Grundgesetzes. 

Rita Süssmuth
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Browser kann kein SVG anzeigen. 23 Okt

Parität: Neue Wege? FPR zur Gerichtsentscheidung

Das Brandenburgische Landesverfassungsgericht hat heute einstimmig das Parité-Gesetz gekippt. Das Gesetz zur quotierten Regelung der Wahllistenplätze, das 2019 vom Brandenburgischen Landtag beschlossen wurde, ist aus verschiedenen Gründen nicht verfassungskonform. Die Bewegung für Parität in Brandenburg und darüber hinaus ist groß. Auch das negative Urteil ist ein Schritt auf dem Weg zu Parität auf allen Ebenen, denn Berlin und andere Bundesländer können davon lernen.

Die Unterstützer*innen vor dem Landesverfassungsgericht waren mit weißen Schals und Masken gut zu erkennen. Die Farbe Weiß symbolisierte vor 100 Jahren den Kampf um das Frauenwahlrecht. Die Enttäuschung ist groß, aber der Mut zu neuen Wegen für Geschlechtergerechtigkeit ist da! Der Frauenpolitische Rat Land Brandenburg e.V. (FPR) akzeptiert die Urteilsbegründung und wird sie in den nächsten Tagen gründlich gemeinsam auswerten. 

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Browser kann kein SVG anzeigen. 23 Okt

Erstes gemeinsames Statement der Frauen der demokratischen Fraktionen im Brandenburger Landtag zum heutigen Urteil des Landesverfassungsgerichtes

Den Klagen gegen das Parité-Gesetz wurde stattgegeben. Das Parité-Gesetz ist für unrechtmäßig erklärt. Wir werden dieses Urteil detailliert auswerten, um dann weitere Möglichkeiten mit dem Ziel der Parität im Parlament zu entwickeln. Das Land Brandenburg hat den Anspruch, dem Gleichstellungsauftrag der Verfassung nachzukommen und den strukturell bedingten geringeren Frauenanteil in Entscheidungspositionen zu verbessern. 

Wir bleiben dran! 

Unterzeichnerinnen (in alphabetischer Reihenfolge): 

Kristy Augustin 
frauenpolitische Sprecherin und stellvertretende Fraktionsvorsitzende CDU-Fraktion 

Marlen Block 
stellvertretende Fraktionsvorsitzende 
Fraktion DIE LINKE 

Petra Budke 
Fraktionsvorsitzende 
Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 

Sahra Damus 
parlamentarische Geschäftsführerin und frauenpolitische Sprecherin Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 

Kathrin Dannenberg 
Fraktionsvorsitzende 
Fraktion DIE LINKE 

Bettina Fortunato 
frauenpolitische Sprecherin 
Fraktion DIE LINKE 

Inka Gossmann-Retz 
Stellvertretende Fraktionsvorsitzende 
SPD-Fraktion 

Elske Hildebrandt 
frauenpolitische Sprecherin 
SPD-Fraktion 


Prof. Dr. Ulrike Liedtke 
Präsidentin des Landtags 
SPD-Fraktion 

Katja Poschmann 
stellvertretende Fraktionsvorsitzende 
SPD-Fraktion 

Barbara Richstein 
Vizepräsidentin des Landtags 
CDU-Fraktion

Browser kann kein SVG anzeigen. 28 Sep
Browser kann kein SVG anzeigen. 25 Sep

Thüringer*innen legen Verfassungs­beschwerde ein

Das Verfassungsgericht in Thüringen hat im Sommer gegen das Parité-Gesetz geurteilt. Die Entscheidung war nicht einstimmig gefallen: In Sondervoten hatten drei der neun Richter*innen dargelegt, warum sie das Paritätsgesetz nicht grundsätzlich für verfassungswidrig halten. Es bliebt uneindeutig, es ist eine Abwägung, wir machen weiter. 

Mit dem Motto „Lassen Sie uns gemeinsam Geschichte schreiben!“ rufen unsere Kolleginnen aus Thüringen dazu auf, gemeinsam Beschwerde beim Bundesverfassungsgericht einzureichen. Es haben sich bereits mehr als 100 Personen aus fast allen Bundesländern gemeldet. Nun fehlen nur noch wir aus Brandenburg. Es entstehen keine Kosten!

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Browser kann kein SVG anzeigen. 7 Sep

Notizen aus dem Gerichtssaal

Mündliche Verhandlung des Parité-Gesetzes am Verfassungsgericht Brandenburg

20. August 2020 (ca. 10 bis 19 Uhr)

Dr. Uta Kletzing & Verena Letsch (Paritätsteam des Frauenpolitischen Rates)

Das Parité-Gesetz wurde am 31. Januar 2019 vom Brandenburgischen Landtag verabschiedet. Die damalige rot-rote Landtagsmehrheit zeigte gemeinsam mit der damaligen Oppositionsfraktion Bündnis 90/Die Grünen (welche die Parité-Gesetzgebung initiiert hatte) den in Brandenburg vorhandenen politischen Willen, endlich wirksame – sprich: gesetzliche – Maßnahmen für einen geschlechterparitätischen Landtag zu ergreifen.

Parité-Gesetze, so auch das Brandenburgische, galten von Anfang an als rechtlich umstritten. Das war dem Landtag bei seiner Entscheidung sehr bewusst. Der damalige Brandenburgische Innenminister Karl-Heinz Schröter sagte einige Minuten vor der Abstimmung am 31.01.19: „Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf betritt das Land Brandenburg Neuland. […] Ein solches Pioniervorhaben ist selbstverständlich nie ganz ohne Risiko.“

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Browser kann kein SVG anzeigen. 2 Sep

Erster Eindruck aus dem Gerichtssaal

Liebe Mitstreiter*innen, 

der 20. August, der Tag der Gerichtsverhandlung über die Klagen gegen das Brandenburgische Parité-Gesetz war ein wichtiger Tag für unsere Paritätsforderung, ich will Euch kurz meinen ersten Eindruck schildern: 

Für die Presse und Öffentlichkeit standen leider nur 30 Plätze zur Verfügung. Das Interesse war viel größer, das zeigte sich an der Versammlung am Morgen, zu der wir zusammen mit Manuela Dörnenburg, der Landesgleichstellungsbeauftragten aufgerufen hatten. Es waren knapp 50 Befürworter*innen da, mehrheitlich Frauen. Guckt es Euch an: Es gibt tolle Bilder von Simone Ahrend auf unserer Facebook-Seite

Vor Gericht: Fünf Frauen aus unseren Mitgliedsorganisationen konnten an der Verhandlung teilnehmen. Vier Richterinnen und fünf Richter bilden das Brandenburgische Landesverfassungsgericht. Der Landtag wurde von Prof. Dr. Jelena von Achenbach vertreten, die aus meiner Sicht starke Argumente überzeugend vorgetragen hat. Neben ihr saß die Landtagspräsidentin Prof. Dr. Ulrike Liedtke, die ein bewegendes Anfangsstatement gehalten hat. Beklagt wurde das Gesetz von NPD, AfD und Einzelpersonen der AfD (Duggen, Kalbitz, Bessin, Freiherr von Lützow). Vertreten wurde die NPD von Peter Richter und AfD von Prof. Schachtschneider. Es wurde acht Stunden lang verhandelt.

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Browser kann kein SVG anzeigen. 19 Aug

Wenn Frauen sich zusammentun: Gemeinsame Erklärung zur mündlichen Verhandlung zum Paritätsgesetz

Wir brauchen mehr Frauen, die in Parlamenten mitentscheiden!
Die Perspektiven von unterschiedlichen Frauen müssen noch stärker in die 
politische Meinungsbildung einfließen.

Wir setzen uns gemeinsam dafür ein, den Frauenanteil im Landtag, aber 
auch in den kommunalen Vertretungen zu erhöhen. Hierzu gibt es 
verschiedene Instrumente und Ansätze.

Am 20. August verhandelt das Brandenburger Landesverfassungsgericht über 
das Brandenburgische Paritätsgesetz.

Wir setzen auf ein progressives Urteil des Gerichts und hoffen auf eine 
ernsthafte Abwägung von Wahlrechtsgrundsätzen und Gleichstellungsauftrag.

Unterzeichnerinnen (in alphabetischer Reihenfolge):

Kristy Augustin
frauenpolitische Sprecherin und stellvertretende Fraktionsvorsitzende
CDU-Fraktion

Marlen Block
stellvertretende Fraktionsvorsitzende
Fraktion DIE LINKE

Petra Budke
Fraktionsvorsitzende
Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Sahra Damus
parlamentarische Geschäftsführerin und frauenpolitische Sprecherin
Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Kathrin Dannenberg
Fraktionsvorsitzende
Fraktion DIE LINKE

Bettina Fortunato
frauenpolitische Sprecherin
Fraktion DIE LINKE

Elske Hildebrandt
frauenpolitische Sprecherin
SPD-Fraktion

Prof. Dr. Ulrike Liedtke
Präsidentin des Landtags
SPD-Fraktion

Katja Poschmann
stellvertretende Fraktionsvorsitzende
SPD-Fraktion

Barbara Richstein
Vizepräsidentin des Landtags
CDU-Fraktion

Christine Wernicke
Parlamentarische Geschäftsführerin und frauenpolitische Sprecherin
BVB / FREIE WÄHLER Fraktion