Stellungnahme zum Urteil des Brandenburgischen Landesverfassungsgerichts zum Parité-Gesetz
Frauenpolitischer Rat Land Brandenburg e.V. und Landesgleichstellungsbeauftragte Manuela Dörnenburg
Das Brandenburgische Landesverfassungsgericht hat am 23. Oktober 2020 das Parité-Gesetz gekippt. Das Gesetz zur quotierten Regelung der Wahllistenplätze, das 2019 vom Brandenburgischen Landtag beschlossen wurde, ist dementsprechend nicht verfassungsgemäß. Das Verfassungsgericht hat entschieden, dass man auf einfachgesetzlicher Ebene Grundrechte nicht durch Vorgaben zur Parität einschränken darf. Regelungen zur Herstellung einer gleichen Verteilung der Geschlechter im Parlament können nur in der Verfassung getroffen werden.
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