100 Jahre nach Einführung des Frauenwahlrechts beschließt der Brandenburger Landtag das erste Paritégesetz Deutschlands, das Frauen die Hälfte der Sitze im Landesparlament garantieren soll.
1891 nahm die SPD die Forderung nach dem Frauenwahlrecht in ihr Programm auf. Von da an dauerte es noch 27 Jahre, bis das Frauenwahlrecht auch in Deutschland endlich beschlossen wurde. Vorangegangen waren dem die Gründung des ersten Frauenwahlrechtsvereins 1894, die Internationale Frauenstimmrechtskonferenz 1904, die Aufhebung des Verbots der Mitgliedschaft von Frauen in politischen Vereinen und Parteien 1908 und der Zusammenschluss bürgerlicher und sozialistischer Aktivistinnen für das Frauenwahlrecht 1907, die dem Preußischen Landtag eine gemeinsame Erklärung übergaben, in dem ein allgemeines, gleiches und direktes Wahlrecht für alle gesetzgebenden Körperschaften für Frauen gefordert wurde.
Am 12. November 1918 war es dann so weit, die Geburtsstunde des Frauenwahlrechts hatte geschlagen und am 19. Februar 1919 hielt die erste Frau, die Sozialdemokratin Maria Juchaz eine Rede in der Nationalversammlung, darin hielt sie fest: „Meine Herren und Damen! Es ist das erste Mal, dass in Deutschland die Frau als freie und gleiche im Parlament zum Volke sprechen kann […]. Was diese Regierung getan hat, das war eine Selbstverständlichkeit: Sie hat den Frauen gegeben, was ihnen bis dahin zu Unrecht vorenthalten worden ist.“
Diese Entwicklung zeigt, dass es politischer Kämpfe über mehrere Jahrzehnte brauchte, bis Frauen endlich das Recht bekamen, wählen zu dürfen und gewählt werden zu können. Es war von Frauen gefordert, erstritten, erlitten und erkämpft worden, und es wurde von Männern gewährt.
Und dieses Stereotyp hat sich bis heute nicht geändert: dass Frauen fordern und Männer gewähren. Mit Folgen: Das unwürdige Schauspiel auf Bundesebene um die Streichung des §219a führt uns vor Augen, was passiert, wenn 70% Männer über das Leben und die Belange von Frauen entscheiden. Es steht zu befürchten, dass auch weiterhin die Information über Schwangerschaftsabbrüche durch Ärztinnen und Ärzte nicht rechtssicher geregelt ist. Frauen werden, so lange die §§218 und folgende existieren, im deutschen Rechtssystem nicht vollständig als mündige Wesen anerkannt. Und allein dieses Beispiel zeigt, weshalb wir eine gleichberechtigte Repräsentanz von Frauen in den Parlamenten brauchen. 50% der Bevölkerung müssen auch durch 50% der Abgeordneten repräsentiert sein.
Die Debatte um paritätische Teilhabe von Frauen in den Parlamenten wird auf Bundesebene wie in einigen Bundesländern seit Jahren leidenschaftlich geführt. Und obwohl die Forderung, es Frankreich gleich zu tun und per Gesetz für eine gleichberechtigte Teilhabe von Frauen zu sorgen, immer lauter wird, hat sich bisher kein Parlament getraut, dies auch umzusetzen. Nun hat sich das Land Brandenburg getraut und das erste Paritégesetz Deutschlands mit den Stimmen von LINKEN, SPD und Grünen auf den Weg gebracht.
Es sieht vor, dass alle Parteien ihre Landeslisten im Reißverschlussverfahren besetzen müssen. Sind bei einem Geschlecht keine weiteren Bewerber*innen vorhanden, kann maximal ein*e weitere*r Bewerber*in des anderen Geschlechts auf die Liste gesetzt werden. Landeslisten, die diesem Prinzip nicht folgen, werden durch den Landeswahlausschuss entsprechend der gesetzlichen Regelung korrigiert. Für Personen, die sich weder dem weiblichen noch dem männlichen Geschlecht zugehörig fühlen, gibt es eine Ausnahmeregelung, die besagt, dass diese sich einmalig entscheiden müssen, für welche der beiden Listen sie kandidieren.
Im ursprünglichen Gesetzentwurf gab es auch Regelungen zur paritätischen Besetzung von Wahlkreisen. Diese wären darauf hinaus gelaufen, dass die Zahl der Wahlkreise halbiert und in jedem Wahlkreis künftig eine Direktkandidatin und ein Direktkandidat gewählt werden. Aus LINKER Sicht wäre dies konsequent gewesen, da nur dadurch tatsächlich ein zur Hälfte aus Frauen und Männern besetztes Parlament zu erreichen ist. Allerdings war diese Regelung nicht mehrheitsfähig zwischen den das Gesetz tragenden Fraktionen, da die SPD Bedenken hatte, dass dadurch die Wahlkreise zu groß werden würden. Deshalb findet sich im beschlossenen Gesetz eine solche Regelung nicht mehr.
Da die Aufstellungen für die kommende Landtagswahl am 1. September 2019 bereits seit einigen Monaten möglich sind, tritt das Paritégesetz erst am 30. Juni 2020 in Kraft, gilt also erst für die übernächste Landtagswahl. Das hat auch den Vorteil, dass eine verfassungsrechtliche Überprüfung der getroffenen Regelungen möglich ist, ohne Gefahr zu laufen, dass eine Wahl wiederholt werden muss. Denn klar ist: Das ist verfassungsrechtliches Neuland und eine Überprüfung durch ein Verfassungsgericht ist sogar wünschenswert.
Einerseits steht die Frage nach dem Eingriff in die Wahlrechtsfreiheit. Es gibt bereits diverse Einschränkungen der Wahlrechtsfreiheit, bspw. durch die Festlegung eines Mindestwahlalters. Dabei werden Personen daran gehindert überhaupt zu kandidieren. Das ist im Vergleich zu einer Paritätsregelung ein sehr viel stärkerer Eingriff. Bei einer Festlegung quotiert zu besetzender Landeslisten wird lediglich die Freiheit, sich für jeden Listenplatz bewerben zu können, eingeschränkt. Es wird aber niemand daran gehindert, überhaupt zu kandidieren.
Ein zweiter Einwand lautet, paritätische Regelungen verletzten das Parteienprivileg. Im Kern geht es um eine Abwägung verfassungsrechtlicher Grundsätze: Das Gleichstellungsgebot des Grundgesetzes versus das Parteienprivileg. Wir gehen davon aus, dass das Gleichberechtigungsgebot der Verfassung ein Handeln des Gesetzgebers dann erfordert bzw. zumindest rechtfertigt, wenn der Frauenanteil in Parlamenten dauerhaft deutlich unter 50% und aktuell mit 31% im Deutschen Bundestag sogar rückläufig ist.
Die Landesverfassung Brandenburg geht über den Gleichberechtigungsgrundsatz des Grundgesetzes hinaus und spricht die Verpflichtung aus, für die Gleichstellung von Frau und Mann in Beruf und im öffentlichen Leben durch wirksame Maßnahmen zu sorgen. Aus unserer Sicht ist das vorliegende Paritégesetz eine solche wirksame Maßnahme für Gleichstellung im öffentlichen Leben zu sorgen. Denn klar ist: Ohne verpflichtende Paritätsregelungen hat es bisher kein Parlament in Deutschland gegeben, das je eine gleiche Anzahl von Frauen und Männern gesehen hat. Deshalb ist es Zeit, sich nicht mehr auf Selbstverpflichtungen zu verlassen und zu hoffen, dass die Parteien irgendwann einmal Frauen und Männer gleichermaßen auf ihren Listen berücksichtigen.
Dieses Gesetz ist ein wichtiger Schritt. In den Kommentaren nach der Verabschiedung wurde er teilweise als historisch benannt. Und vielleicht wird ja tatsächlich in den Feierstunden zu 200 Jahren Frauenwahlrecht auch auf 100 Jahre Parité-Regelungen in Deutschland zurückgeblickt und darauf hingewiesen, dass der Brandenburger Landtag es war, der die erste Parité-Regelung in Deutschland beschlossen hat. Heute können wir uns kaum noch vorstellen, dass es tatsächlich eine Zeit gab, wo Frauen das Wahlrecht vorenthalten wurde. Es ist zu hoffen, in 100 Jahren ist es genauso und niemand kann sich mehr vorstellen, dass es tatsächlich Parlamente gab, in denen nur 30% Frauen saßen.
Text: Andrea Johlige. Sie ist Mitglied des Landtags Brandenburg und hat für die Fraktion DIE LINKE das Paritégesetz federführend bearbeitet.