Das Bekenntnis zur Förderung der paritätischen Beteiligung von Frauen und Männern auf allen politischen Ebenen ist im Brandenburger Koalitionsvertrag verankert.
Die Koalition aus SPD, CDU und Grünen hat im Koalitionsvertrag ihren Fahrplan für die nächsten fünf Jahre festgeschrieben. In der Präambel heißt es hierzu, dass die Parteien angetreten sind, um unzeitgemäß gewordene Gegensätze zu überwinden. Ist hiermit auch die nach wie vor in vielen Bereichen bestehende Unterrepräsentanz von Frauen gemeint?
JA! Es scheint so zu sein. Auf Seite 48 des Vertrags heißt es, dass die Gleichstellung von Frauen und Männern ein erklärtes Ziel der Koalition über alle Politikfelder hinweg ist. Der FPR begrüßt diese Eindeutigkeit sowie das Bekenntnis zur Weiterentwicklung des Gleichstellungspolitischen Rahmenprogramms. Der FPR fordert in diesem Zusammenhang, dass die Landesregierung den hierfür im Haushalt 2019/2020 festgesetzten Ansatz noch einmal überdenkt. Ein jährliches Budget von 136.000 Euro kann nicht ausreichen. Brandenburg verfügt über ein Haushaltsvolumen in den Jahren 2019 und 2020 von jeweils gut 12,5 Milliarden Euro. Wenn es die neue Landesregierung mit der Frauenförderung tatsächlich ernst meint, dann legt sie hier noch eine Schippe drauf.
Eine kleine Revolution stellt das Bekenntnis der neuen Regierung zur Förderung der paritätischen Beteiligung von Frauen und Männern auf allen politischen Ebenen dar. Das Paritätsgesetz war ein Etappensieg. Wir müssen abwarten, wie sich das Landesverfassungsgericht dazu verhält. Der FPR hofft auf den Gewinn einer weiteren Etappe. Für den Fall der Verfassungswidrigkeit muss das Gesetz nachgebessert werden; ggf. wäre auch die Änderung der Landesverfassung ein gangbarer Weg. Auch Frankreich hat seine Verfassung ändern müssen, um ein gültiges Paritätsgesetz in Kraft setzen zu können. Der FPR wünscht der Koalition den Mut, jeden Schritt zu gehen, der notwendig ist!