Eine der Herausforderungen für viele Kommunalpolitiker*innen ist die Vereinbarkeit von Beruf, Pflege, Betreuung von Familienangehörigen und Ehrenamt. Frauen übernehmen weiterhin statistisch gesehen den größeren Anteil privater Sorgearbeit. Für alle Menschen mit Fürsorgeaufgaben gilt: Je strukturierter und kürzer die Sitzungen ablaufen, je einfacher die Abrechnung für externe Betreuungskosten und je familienfreundlicher das Klima in einer Kommune ist, desto einfacher kann auch ein zeitaufwändiges kommunalpolitisches Mandat angenommen und ausgeübt werden.

4.1. Beispielantrag zur Erstattung von Aufwendungen für Betreuungskosten

  • Kann-Regelung, bedeutet, dass es von den Kommunen und ihren Bestimmungen in der kommunalen Entschädigungssatzung abhängt, …
    • ob Betreuungskosten überhaupt erstattet werden.
    • in welchem Umfang Betreuungskosten erstattet werden (z. B. bis zu welchem Alter der Kinder, Höhe der Erstattung, Betreuungskosten für zu pflegenden Angehörigen).
    • ob diese Erstattungen dem Gesetz entsprechend nur für Mandatsträger*innen gelten oder ob diese Regelung um andere kommunalpolitischen Ehrenämter wie sachkundige Einwohner*innen erweitert wird.
  • Nachweispflicht, dass anderweitige Betreuung durch weitere Sorgeberechtigte nicht möglich ist (z. B. aufgrund von Erwerbsarbeit, Krankheit) → ärztliches Attest, Bestätigung durch Arbeitgeber*in, o. ä.

Beispiel[1] für einen formlosen Antrag:

Antrag auf Ersatz von Aufwendungen für Betreuung gemäß §           der Entschädigungssatzung der                                                                                                            
(Name der Kommune)   Name, Vorname:                                                                                    

Für die im Rahmen meiner Tätigkeit als:   ☐  Mitglied der Stadtverordnetenversammlung ☐  Mitglied des Ortsbeirates ☐  sachkundige*r Einwohner*in bitte ich für die Teilnahme an folgenden Sitzungen:   Datum Art der Sitzung Uhrzeit (von/bis) Stunden um Ersatz der mir entstandenen Aufwendungen für die Betreuung:         

☐    meines Kindes/ meiner Kinder  
  
geb. am                                                                                              
geb. am                                                                                              
geb. am         

☐    der Pflege von Angehörigen.  

Ich versichere die Richtigkeit der von mir gemachten Angaben.
Erforderliche Nachweise lege ich dem Antrag bei.                                                                                                                              
Ort, Datum                                                                   Unterschrift      
HINTERGRUND: Kommunalaufwandsentschädigungsverordnung – KomAEV § 12 Ersatz von

Aufwendungen für Betreuung (1) Zur Betreuung von Kindern bis zum vollendeten vierzehnten Lebensjahr oder zur Pflege von Angehörigen kann, sofern eine ausreichende Beaufsichtigung oder Betreuung anderweitig nicht sichergestellt werden kann, für die Dauer der mandatsbedingten notwendigen Abwesenheit eine Entschädigung gegen Nachweis gewährt werden, wenn die Übernahme der Betreuung durch Personensorgeberechtigte während dieser Zeit nicht möglich ist.

(2) Der zu erstattende Höchstbetrag kann in der Entschädigungssatzung bestimmt werden.

Die näheren Bestimmungen zur Erstattung von Ausgaben für Betreuungs- und Pflegekosten werden in der kommunalen Satzung festgehalten. Laut Kommunalaufwandsentschädigungsverordnung des Landes Brandenburg gelten die Ansprüche nicht für sachkundige Einwohner*innen. Das kann ein Kreistag, eine Stadtverordnetenversammlung oder Gemeindevertretung jedoch freiwillig in ihrer Satzung ergänzen.

→ Beispielformulierung für die kommunale Satzung:

§ XX Erstattungsansprüche

Zur Betreuung von Kindern bis zum vollendeten vierzehnten Lebensjahr oder zur Pflege von Angehörigen wird ehrenamtlichen Mitgliedern der Stadtverordnetenversammlung, ihrer Ausschüsse sowie der Ortsbeiräte für die Dauer der mandatsbedingten notwendigen Abwesenheit eine Entschädigung gegen Nachweis gewährt, wenn die Übernahme der Betreuung durch einen Personensorgeberechtigten während dieser Zeit nicht möglich ist.


[1] Es wird keine Haftung für die Richtigkeit der Form des Antrags übernommen; dieses Muster ist lediglich ein Vorschlag für die Antragstellung.

4.2. Freistellung und Ersatz des Verdienstausfalls für das kommunalpolitische Ehrenamt

Für unterschiedliche Personengruppen gelten unterschiedliche Regelungen:

  • Gemeinderatsmitglieder, die in einem Dienst- oder Arbeitsverhältnis stehen, haben das Recht, für ihr kommunalpolitisches Ehrenamt freigestellt zu werden, sofern sie das Mandat nicht durch flexible Arbeitszeiten oder Gleitzeit ausüben können.
  • Beamt*innen und Angestellte des öffentlichen Dienstes brauchen für die Ausübung ihres Mandates während der (Kern-) Dienstzeit keine Genehmigung; die kommunalpolitische Verpflichtung unterliegt aber der Anzeigepflicht
  • Angestellte oder Selbstständige haben Anspruch auf Ersatz des Verdienstausfalls, sofern die Mandatsarbeit während der regelmäßigen Arbeitszeit erforderlich ist
  • Freistellung und Ersatz des Verdienstausfalls gilt nur für Mandatsträger*innen, Abweichungen dazu können in kommunalen Entschädigungssatzungen beschlossen werden
  • Sachkundige Einwohner*innen können für die Teilnahme an Gremiensitzungen ein Sitzungsgeld erhalten
  • Festgelegt ist die Höhe der Sitzungsgelder, der Aufwandsentschädigungszahlungen sowie der Ersatz des Verdienstausfalls in der Entschädigungssatzung, Geschäftsordnung oder Hauptsatzung der jeweiligen Kommune

Beispiel [1] für einen formlosen Antrag:

Antrag auf Ersatz des Verdienstausfalls gemäß §       der Entschädigungssatzung der                                                                                                                            

(Name der Kommune)     Name, Vorname:                                                                                   

Für die im Rahmen meiner Tätigkeit als:   ☐  Mitglied der Stadtverordnetenversammlung ☐  Mitglied des Ortsbeirates ☐  sachkundige*r Einwohner*in  
                                                                     
bitte ich für die Teilnahme an folgenden Sitzungen:  

Datum Art der Sitzung Uhrzeit (von/bis) Stunden um Ersatz meines Verdienstausfalls.    

Ich versichere die Richtigkeit der von mir gemachten Angaben.  

Selbstständige und freiberuflich Tätige müssen den Verdienstausfall glaubhaft machen, z. B. durch eine Bestätigung eines Steuerbüros bezugnehmend auf den Stundensatz.

Erforderliche Nachweise lege ich dem Antrag bei.                                                                                                                            
Ort, Datum                                                                   Unterschrift    
Antrag auf Freistellung für die Ausübung des kommunalpolitischen Mandats gemäß § 30 Abs. 2 BbgKVerf  

Name, Vorname:                                                                                                                      

Für die im Rahmen meiner Tätigkeit als:   ☐  Mitglied der Stadtverordnetenversammlung ☐  Mitglied des Ortsbeirates ☐  sachkundige*r Einwohner*in bitte ich zur Ausübung meines kommunalpolitischen Amtes für die Teilnahme an folgenden Sitzungen:  

Datum Art der Sitzung Uhrzeit (von/bis) Stunden um die Freistellung während der Arbeitszeit.  

Ich versichere die Richtigkeit der von mir gemachten Angaben.                                                                                                                            
Ort, Datum                                                                   Unterschrift  

[1] Es wird keine Haftung für die Richtigkeit der Form des Antrags übernommen; dieses Muster ist lediglich ein Vorschlag für die Antragstellung.

HINTERGRUND:

Kommunalaufwandsentschädigungsverordnung – KomAEV

§ 12 Ersatz von Aufwendungen für Betreuung

(1) Zur Betreuung von Kindern bis zum vollendeten vierzehnten Lebensjahr oder zur Pflege von Angehörigen kann, sofern eine ausreichende Beaufsichtigung oder Betreuung anderweitig nicht sichergestellt werden kann, für die Dauer der mandatsbedingten notwendigen Abwesenheit eine Entschädigung gegen Nachweis gewährt werden, wenn die Übernahme der Betreuung durch Personensorgeberechtigte während dieser Zeit nicht möglich ist.

(2) Der zu erstattende Höchstbetrag kann in der Entschädigungssatzung bestimmt werden. 

→ Beispielformulierung für die kommunale Satzung:

§ XX Verdienstausfall und Erstattungsansprüche

(1) Ein Verdienstausfall wird ehrenamtlichen Mitgliedern des Kreistags/der Stadtverordnetenversammlung/der Gemeindevertretung/des Ortsbeirates erstattet, soweit er durch die Wahrnehmung ihrer Teilnahmepflicht an Sitzungen des Gremiums oder ihrer Ausschüsse bzw. des Ortsbeirates entstanden ist. Er ist mit der Zahlung von Aufwandsentschädigung oder Sitzungsgeld nicht abgegolten und wird gesondert auf Antrag, jedoch nur gegen Nachweis erstattet; Selbständige und freiberuflich Tätige müssen den Verdienstausfall glaubhaft darlegen.

(2) Der Anspruch auf Verdienstausfall ist nach Erreichen der Regelaltersgrenze ausgeschlossen, wenn keine auf Erwerb ausgerichtete Tätigkeit wahrgenommen wird.

[1] Es wird keine Haftung für die Richtigkeit der Form des Antrags übernommen; dieses Muster ist lediglich ein Vorschlag für die Antragstellung.

4.2. Freistellung und Ersatz des Verdienstausfalls für das kommunalpolitische Ehrenamt

Für unterschiedliche Personengruppen gelten unterschiedliche Regelungen:

  • Gemeinderatsmitglieder, die in einem Dienst- oder Arbeitsverhältnis stehen, haben das Recht, für ihr kommunalpolitisches Ehrenamt freigestellt zu werden, sofern sie das Mandat nicht durch flexible Arbeitszeiten oder Gleitzeit ausüben können.
  • Beamt*innen und Angestellte des öffentlichen Dienstes brauchen für die Ausübung ihres Mandates während der (Kern-) Dienstzeit keine Genehmigung; die kommunalpolitische Verpflichtung unterliegt aber der Anzeigepflicht
  • Angestellte oder Selbstständige haben Anspruch auf Ersatz des Verdienstausfalls, sofern die Mandatsarbeit während der regelmäßigen Arbeitszeit erforderlich ist
  • Freistellung und Ersatz des Verdienstausfalls gilt nur für Mandatsträger*innen, Abweichungen dazu können in kommunalen Entschädigungssatzungen beschlossen werden
  • Sachkundige Einwohner*innen können für die Teilnahme an Gremiensitzungen ein Sitzungsgeld erhalten
  • Festgelegt ist die Höhe der Sitzungsgelder, der Aufwandsentschädigungszahlungen sowie der Ersatz des Verdienstausfalls in der Entschädigungssatzung, Geschäftsordnung oder Hauptsatzung der jeweiligen Kommune

Beispiel [1] für einen formlosen Antrag:

Antrag auf Ersatz des Verdienstausfalls gemäß §       der Entschädigungssatzung der                                                                                                                            
(Name der Kommune)     Name, Vorname:                                                                                                                      
Für die im Rahmen meiner Tätigkeit als:  

☐  Mitglied der Stadtverordnetenversammlung ☐  Mitglied des Ortsbeirates ☐  sachkundige*r Einwohner*in                             

bitte ich für die Teilnahme an folgenden Sitzungen:  

Datum Art der Sitzung Uhrzeit (von/bis) Stunden                                 um Ersatz meines Verdienstausfalls.    

Ich versichere die Richtigkeit der von mir gemachten Angaben.  

Selbstständige und freiberuflich Tätige müssen den Verdienstausfall glaubhaft machen, z. B. durch eine Bestätigung eines Steuerbüros bezugnehmend auf den Stundensatz.

Erforderliche Nachweise lege ich dem Antrag bei.                                                                                                                            
Ort, Datum                                                                   Unterschrift    
Antrag auf Freistellung für die Ausübung des kommunalpolitischen Mandats gemäß § 30 Abs. 2 BbgKVerf  

Name, Vorname:                                                                                                                      

Für die im Rahmen meiner Tätigkeit als:   ☐  Mitglied der Stadtverordnetenversammlung ☐  Mitglied des Ortsbeirates ☐  sachkundige*r Einwohner*in

bitte ich zur Ausübung meines kommunalpolitischen Amtes für die Teilnahme an folgenden Sitzungen:  
Datum Art der Sitzung Uhrzeit (von/bis) Stunden um die Freistellung während der Arbeitszeit.  

Ich versichere die Richtigkeit der von mir gemachten Angaben.                                                                                                                            
Ort, Datum                                                                   Unterschrift  

[1] Es wird keine Haftung für die Richtigkeit der Form des Antrags übernommen; dieses Muster ist lediglich ein Vorschlag für die Antragstellung.

HINTERGRUND: Kommunalverfassung des Landes Brandenburg (BbgKVerf)  

§ 30 BbgKVerf – Rechte der Gemeindevertreter (2) Die Gemeindevertreter dürfen an der Bewerbung sowie an der Übernahme und Ausübung ihrer Tätigkeit nicht gehindert oder in ihrem Dienst- oder Arbeitsverhältnis benachteiligt werden. Entgegenstehende Vereinbarungen sind nichtig.

Stehen sie in einem Dienst- oder Arbeitsverhältnis, ist es unzulässig, sie aufgrund ihrer Tätigkeit als Gemeindevertreter zu entlassen oder ihnen aus diesem Grund zu kündigen. Den Gemeindevertretern, die in einem Dienst- oder Arbeitsverhältnis stehen, ist die für ihre Tätigkeit erforderliche freie Zeit zu gewähren.

(4) Gemeindevertreter haben Anspruch auf Ersatz ihrer Auslagen und ihres Verdienstausfalls. Sie können eine angemessene Aufwandsentschädigung erhalten.  

→ Beispielformulierung für die kommunale Satzung:

§ XX Verdienstausfall und Erstattungsansprüche

(1) Ein Verdienstausfall wird ehrenamtlichen Mitgliedern des Kreistags/der Stadtverordnetenversammlung/der Gemeindevertretung/des Ortsbeirates erstattet, soweit er durch die Wahrnehmung ihrer Teilnahmepflicht an Sitzungen des Gremiums oder ihrer Ausschüsse bzw. des Ortsbeirates entstanden ist. Er ist mit der Zahlung von Aufwandsentschädigung oder Sitzungsgeld nicht abgegolten und wird gesondert auf Antrag, jedoch nur gegen Nachweis erstattet; Selbständige und freiberuflich Tätige müssen den Verdienstausfall glaubhaft darlegen.

(2) Der Anspruch auf Verdienstausfall ist nach Erreichen der Regelaltersgrenze ausgeschlossen, wenn keine auf Erwerb ausgerichtete Tätigkeit wahrgenommen wird.