Der Gesetzentwurf „Gesetz zur Gewährleistung der paritätischen Vertretung von Frauen und Männern im Sächsischen Landtag“ wurde am 5. März durch die Fraktion die LINKE in den Sächsischen Landtag eingebracht. Er sieht eine paritätische Aufstellung der Listen für die Landtagswahlen vor.
Im Koalitionsvertrag zwischen CDU, Bündnis 90/Die Grünen und SPD (2019-2024) heißt es: „Gemeinsames Ziel ist außerdem die gleichmäßige Vertretung von Frauen und Männern in den Parlamenten und Räten auf Landes- und Kommunalebene. Hierzu werden wir in eine breite juristische und gesellschaftliche Debatte über mögliche verfassungskonforme Lösungen eintreten. Zur Begleitung dieser Debatte wird eine Fachkommission eingerichtet.“ (S. 105)
Die Fachkommission legte am 16.06. ihren Maßnahmenkatalog vor. Darin enthalten sind u. a. folgende Empfehlungen:
– Es braucht eine adäquate Datengrundlage über den Stand/die Entwicklungen über die Mandatsverteilung.
– Netzwerke und Empowerment-Programme werden als geeignete Instrumente angesehen.
– Es braucht Öffentlichkeitsarbeit zur Sichtbarmachung von Politik und Aufklärungsarbeit über Sexismus.
– Familienfreundlichere und geschlechtergerechte Sitzungsgestaltung, angepasste Mutterschutz- und Eltern würden die Vereinbarkeit von Ehrenamt, Lohnarbeit und Familienleben erleichtern.