Fotokampagne von den grössten deutschen Frauenverbänden
„Wir brauchen Parität“
Am Donnerstag, 20. August, verhandelt das Landesverfassungsgericht die Beschwerden gegen das Parité-Gesetz. Mit der Fotokampagne „Wir brauchen Parität“ bekräftigt der Frauenpolitische Rat Land Brandenburg e.V., unterstützt durch den Deutschen Frauenrat und die Konferenz der Landesfrauenräte, die Forderung nach paritätischer Besetzung der Parlamente.
Mit ihrer Beteiligung an der Kampagne unterstreichen Brandenburger*innen aus Politik und Zivilgesellschaft die gesamtgesellschaftliche Relevanz des Themas Parität: der Ministerpräsident, eine Feuerwehrfrau, Landtagsageordnete, eine Sozialarbeiterin und viele mehr erklären, warum wir Parität in den Parlamenten brauchen. Die Kampagne wird über soziale Medien und www.brandenburg-paritätisch.de veröffentlicht. In Brandenburg war der Zuspruch zur bundesweiten Kampagne groß, deshalb gehen wir nun in die zweite Runde:
Der Frauenpolitische Rat Land Brandenburg e.V. und die Landesgleichstellungsbeauftragte Manuela Dörnenburg rufen außerdem gemeinsam zu einer Versammlung am 20. August 2020 von 9 bis 11 Uhr vor dem Landesverfassungsgericht auf. Nach dem Motto „Wir haben uns entschieden!“ treffen sich die Befürworter*innen des Parité-Gesetzes, um zu zeigen, dass das von der letzten Landesregierung verabschiedete Gesetz unverändert politisch gewollt ist und den Rückhalt der Zivilgesellschaft und der Politik hat.
Es wollten viel mehr Menschen an der Verhandlung teilnehmen, als Plätze zur Verfügung standen. Alle, die keinen Platz mehr bekommen haben, können nun dabei sein und ihre Unterstützung bekunden. Wir werden die Corona-Abstandsregeln einhalten und Mund-Nasen-Schutz mit dem Slogan „Pari, Pari“ zur Verfügung stellen.
„Wir sind dabei, wir sind dafür, wir bleiben dran!“
Hier die Bilder der bundesweiten Kampagne:
Politik und Zivilgesellschaft stehen hinter der Forderung nach Parität – das zeigen der Deutsche Frauenrat und die Konferenz der Landesfrauenräte mit der bundesweiten Fotokampagne „Wir brauchen Parität“.
Zum Hintergrund:
Die Paritätsgesetze in Brandenburg und Thüringen werden mehr Frauen in die Politik bringen. Die Entwicklung der letzten Jahre hat gezeigt, wie notwendig dieser Schritt ist – denn der Frauenanteil in den Parlamenten ist jüngst wieder gesunken. Die Forderung nach paritätischer Besetzung der Parlamente ist aus Sicht des Deutschen Frauenrats und der Konferenz der Landesfrauenräte mit dem Art. 3 des Grundgesetzes sogar geboten[1].
Die AfD-Fraktion hatte gegen das Thüringer Paritätsgesetz Klage eingereicht. Am 15. Juli wird am Weimarer Verfassungsgerichtshof das erste Urteil zur Klage erwartet. Die Verfassung formuliert eindeutig einen staatlichen Auftrag, durch geeignete Maßnahmen die Gleichstellung von Männern und Frauen in allen Bereichen des öffentlichen Lebens zu fördern und zu sichern. Der Staat, aber auch die Parteien müssen diesen Auftrag ernst nehmen – auch bei den Nominierungen für Wahllisten und Direktmandate.
Der Deutsche Frauenrat und die Konferenz der Landesfrauenräte bekräftigen mit der bundesweiten Fotokampagne „Wir brauchen Parität“ die Forderung nach paritätischer Besetzung der Parlamente.
#HälfteHälfte
[1] GG Art. 2 Abs.2: „Männer und Frauen sind gleichberechtigt. Der Staat fördert die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern und wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin“.