Brandenburg hat als erstes Bundesland mit einem Parité-Gesetz Geschichte geschrieben. Heute tritt das Gesetz in Kraft. Wenn also morgen Landtagswahl wäre, hätten die Wähler*innen endlich die Möglichkeit, paritätisch besetzte Parteilisten zu wählen.
Der Frauenpolitische Rat erklärt das Parité-Gesetz in einem Video.
Am 31.01.2019 hat die brandenburgische Landesregierung das Parité-Gesetz verabschiedet. Es verpflichtet alle Parteien dazu bei den kommenden Landtagswahlen ihre Wahllisten paritätisch zu besetzen: zu gleichen Teilen mit Frauen und Männern – Personen mit einer nichtbinären Geschlechtsidentität suchen sich eine der beiden Listen aus. Das Gesetz ist ein riesiger Erfolg und wird dabei helfen mehr Frauen in die Politik zu bringen. Die Entwicklung der letzten Jahre hat gezeigt, wie notwendig dieser Schritt ist – denn der Frauenanteil im Landtag ist jüngst sogar wieder gesunken. Von 88 Abgeordneten sind nur noch 30 Frauen.
Gegen das Gesetz wurde Verfassungsklage eingereicht, die am 20. August vor dem Landesverfassungsgericht verhandelt wird. Die 300.000 im Frauenpolitischen Rat organisierten Frauen stehen hinter dem Gesetz. Und auch die Koalition bekennt sich im Koalitionsvertrag „zur Förderung der paritätischen Beteiligung von Frauen und Männern auf allen politischen Ebenen“. Die Forderung nach Gleichstellung in den Parlamenten ist aus Sicht der Frauenverbände mit dem Art. 3 des Grundgesetzes bereits seit 70 Jahre geboten!
Zum Inkrafttreten des Parité-Gesetzes bekräftigt der Frauenpolitische Rat Land Brandenburg e.V. seine Forderungen nach Parität im politischen Raum. Wir sind noch nicht am Ziel. Es stehen noch Paritäts-Maßnahmen für die Wahlkreise und die Kommunen aus, in denen der Frauenanteil meist noch geringer ist als auf Landesebene. Weiterhin braucht es dringend frauenfreundliche Strukturen in der Kommunalpolitik, die politisches Engagement, Beruf und Familie vereinbar machen.
Als Ansprechpartnerin für Ihre Fragen steht Ihnen unsere Pressesprecherin Verena Letsch gerne zur Verfügung!