Rita Süssmuth zum Paritätsgesetz: „Das Bundesverfassungsgericht ist gefragt“, Daniela Vates, Redaktionsnetzwerk Deutschland
Auch dieses Urteil ist nicht nachvollziehbar. Es argumentiert ausschließlich mit dem Gleichstellungsauftrag der Landesverfassung, der nicht auf das Parlament bezogen sei. Es kann nicht sein, dass die Freiheit der Parteien aus Artikel 21 und 38 des Grundgesetzes höherrangig eingestuft wird als der Gleichstellungsauftrag aus Artikel 3 Absatz 2 des Grundgesetzes.
Rita Süssmuth
Landesgleichstellungsbeauftragte Dörnenburg: Kampf für Parität in der Politik geht weiter
Mit dem Paritätsgesetz haben wir von Brandenburg aus die Debatte über Parität in Deutschland enorm vorangebracht. Das ist ein Erfolg. Es braucht aber mehr als das. Eine Quotierung per Gesetz ist nicht die beste Lösung, aber ohne kommen wir in der Gleichstellung einfach nicht voran. Freiwillige Selbst-verpflichtungen sind zwar gut, lösen aber die strukturellen Benachteiligungen von Frauen nicht. Wir […] brauchen wir eine gesetzliche Lösung, die alle Parteien dazu verpflichtet, ihre Wahllisten paritätisch zu besetzen [und einen]Kulturwandel in den Parteien.
Manuela Dörnenburg, Landesgleichstellungsbeauftragte Brandenburg
Deutscher Juristinnenbund: Trotz verpasster Chance: Der Kampf für Parität in den Parlamenten geht weiter!
Das Verfassungsgericht hat heute die Chance verpasst, den vom Brandenburger Parlament gesetzten Meilenstein für Demokratie und Gleichberechtigung zu zementieren. Nichtsdestotrotz geht die Debatte um die Verfassungsmäßigkeit von Paritätsgesetzen in Deutschland weiter. Der Deutsche Juristinnenbund wird sich weiter für die Anerkennung eines Demokratieverständnisses einsetzen, das die über Jahrhunderte etablierte Verdrängung von Frauen aus der politischen Sphäre und das Gleichberechtigungsgebot des Grundgesetzes nicht ausblendet.“
Prof. Dr. Maria Wersig, Präsidentin des Deutschen Juristinnenbundes e.V. (djb).
Deutscher Frauenrat: Erneuter Rückschlag für die Demokratie – Bundesverfassungsgericht ist jetzt gefragt
Mit dem Urteil wird erneut die ständige Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts seit den 1960er Jahren ignoriert, die Art. 3 Abs. 2 Satz 2 GG als staatliche Verpflichtung zur Durchsetzung von Gleichstellung zwischen Frauen und Männern definiert und nicht nur als Staatszielbestimmung ansieht. Wir bleiben bei unserer Auffassung: das Gleichstellungsgebot in Art. 3 und die Frauenrechtskonvention CEDAW sind nicht nachrangig gegenüber der Organisationsfreiheit der Parteien. Jetzt ist das Bundesverfassungsgericht gefragt!
Deutscher Frauenrat
Leo Fischer, Neues Deutschland: Von wegen Gleichstellung
Inforadio Newsjunkies: Parité ist passé – Gericht stoppt Gesetz