Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe hat die Beschwerde von einigen Thüringer:innen gegen das Urteil zum gekippten Paritätsgesetz nicht angenommen.
Hauptargument der Ablehnung war die unzureichende Begründung, inwiefern das gekippte Gesetz die Grundrechte der Beschwerdeführer:innen einschränke. Darüber hinaus wiesen die Richter:innen auf die weitgehende Autonomie der Länder in der Gestaltung ihrer Verfassung hin. Zudem fehle die Ausführung, weshalb eine paritätische Besetzung des Parlaments und der Wahllisten zur Landtagswahl notwendig sei, um den „Anspruch auf Demokratie“ und eine angemessene Repräsentanz der Wähler:innenschaft zu erfüllen.
„Kein Verfassungsgebot zur Parität?“, LEGAL TRIBUTE ONLINE von Pauline Dietrich, 18.01.2022
„Karlsruhe sagt Nein zur Frauenquote“, SÜDDEUTSCHE ZEITUNG von Wolfgang Janisch, 18.01.2022
„Verfassungsbeschwerde zum Paritätsgesetz in Thüringen gescheitert“, DER SPIEGEL, 18.01.2022
„Verfassungsbeschwerde zu Paritätsgesetz in Thüringen abgewiesen“, ZEIT ONLINE, 18.01.2022
„Verfassungsbeschwerde zu paritätischen Wahllisten gescheitert“, FRANKFURTER ALLGEMEINE ZEITUNG von Marlene Grunert, 18.01.2022
„Keine Lobby für die Parität“, NEUES DEUTSCHLAND von Jana Frielinghaus, 18.01.2022
„Die verpasste Chance“, SPIEGEL von Milena Hassenkamp, 19.01.2022
Beschluss des Bundesverfassungsgerichts, 18.01.2022
„Unzulässige Verfassungsbeschwerde gegen Urteil betreffend die Einführung paritätischer Listen bei der Landtagswahl in ThüringenPressemitteilung des Bundesverfassungsgerichts“, PRESSEMITTEILUNG vom Bundesverfassungsgericht, 18.01.2022
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